Ihr Arzt hat bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in Ihrem Verlauf abgemildert werden kann, so können Sie eine ernährungstherapeutische Beratung in Anspruch nehmen. Diese Beratungen werden von den Krankenkassen nach § 43 SGB V unterstützt.
Erkrankungsbeispiele:
Übergewicht und Untergewicht
ernährungstherapeutische Beratung bei adipositaschirurgischen Operationen (Magenband, Sleeve-OP, Bypass-OP)
Fettstoffwechselstörungen ( z.B. erhöhte Cholesterinwerte und/oder Triglyceridwerte)
Diabetes mellitus
Bluthochdruck
atopische Dermatitis
Lebensmittelallergien und -intoleranzen (z.B. Lactose-, Fructoseintoleranz oder Milcheiweißallergien)